Die Straßenverkehrsbehörde informiert

Parkkonzept „Auf der Tonau“

Es ist beabsichtigt zur Gewährleistung des fließenden Verkehrs in der Straße „Auf der Tonau“ im Ortsteil Harxheim eingeschränktes Haltverbot mit dem Zusatz „Parken in gekennzeichneten Flächen“ anzuordnen. Grund der Maßnahme ist das verstärkte Parken von Fahrzeugen in der Straße. Darunter leidet insbesondere der tägliche Linienbusverkehr.

In der Straße „Auf der Tonau“ sind folgende Parkflächen geplant:

Zwischen Anwesen 10 und Anwesen 7 eine Parkbox für drei Fahrzeuge. Rechts neben dem Anwesen 7 eine Parkbox für zwei Fahrzeuge und links neben dem Anwesen 7 eine Parkbox für drei Fahrzeuge. Somit können zukünftig nur noch insgesamt acht Fahrzeuge in der Straße parken. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite (Anwesen 2a bis 9) gilt durchgängiges eingeschränktes Haltverbot.

Der genaue Plan kann von allen Interessierten bei der Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Herrn Bohlander oder Herrn Magsamen, während den Öffnungszeiten im Zeitfenster 01.09.2023 bis 29.09.2023 eingesehen werden.

Geplant ist die Maßnahme im Oktober umzusetzen. Dafür wird zunächst die komplette Straße „Auf der Tonau“ für maximal drei Tage mit eingeschränktem Haltverbot ausgewiesen, damit die Parkboxen eingezeichnet werden können. Anschließend gilt die Regelung eingeschränktes Haltverbot, Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Die Beschilderung erfolgt zunächst mit mobilen Verkehrszeichen.

Verbandsgemeindeverwaltung

Göllheim, 24.08.2023

Magsamen