ZENSUS 2022: Zusatzinfos zu Erhebungen vor Ort

In diesem Jahr findet in Deutschland eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus 2022) statt. Der ZENSUS dient der Erfassung von Grundlagendaten zur Bevölkerung, Wohnsituation usw., auf deren Grundlage weiterführende Entscheidungen der Kommunen, Länder und des Bundes getroffen werden.

Auch in diesem Jahr findet eine solche Befragung von ca. 10% der Bevölkerung statt. Im Zeitraum 16. Mail bis 07. August 2022 (Klärung Rückfragen bis Ende Oktober 2022 möglich) kann es daher sein, dass u.a. durch Mitarbeitende der Kreisverwaltung (sogenannte Erhebungsbeauftragte) eine Datenerfassung durch Vor-Ort-Besuche auch in unserer Gemeinde erfolgt.

Da die Teilnahme am ZENSUS verpflichtend ist, beachten Sie als Bürger im Fall einer Haustürbefragung bitte die Hinweise der Kreisverwaltung (siehe Link), wonach die insgesamt 91 Erhebungsbeauftragten sich durch

  • Personal-/Lichtbildausweis
  • Benennungsschreiben (siehe Anlage)
  • Erhebungsbeauftragtenausweis (siehe Anlage)

ausweisen sollen.

Muster eines Ausweises für Erhebungsbeauftragte

Allgemeine Informationen zum Zensus 2022 finden Sie hier: https://www.zensus2022.de/DE/Home/_inhalt.html